Mitgliederversammlung
Der Mitgliederversammlung obliegt die Wahl der zwei Vertreter der persönlichen Mitglieder des Verbandes für die Vertreterversammlung. Die Wahl erfolgt jeweils für vier Jahre.
Der Mitgliederversammlung obliegt die Wahl der zwei Vertreter der persönlichen Mitglieder des Verbandes für die Vertreterversammlung. Die Wahl erfolgt jeweils für vier Jahre.