Schwerbehindertenvertretung
Eine Schwerbehindertenvertretung wird in § 50 bis § 52. der MAVO geregelt. Wahlberechtigt sind nur schwerbehinderte oder gleichgestellte Kollegen.
Aus organisatorischen Gründen wird die Wahl des Schwerbehindertenvertreters und seines Stellvertreters im Kreis-Caritasverband Freyung-Grafenau e.V. am 28. April 2021 durchgeführt.