Schwerbehindertenvertretung
Eine Schwerbehindertenvertretung wird in § 50 bis § 52. der MAVO geregelt. Wahlberechtigt sind nur schwerbehinderte oder gleichgestellte Kollegen.
Die Wahl des Schwerbehindertenvertreters und seines Stellvertreters im Kreis-Caritasverband Freyung-Grafenau e.V. wurde am 28. Oktober 2021 erstmals durchgeführt.
Die nächste Wahl findet im Zeitraum von 1. Oktober bis 30. November 2025 statt.