Gemeinsam Interessen vertreten
Dienstgeber und Mitarbeitervertretung haben darauf zu achten, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Recht und Billigkeit behandelt werden.
In ihrer Mitverantwortung für die Aufgabe der Einrichtung soll auch die Mitarbeitervertretung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Verständnis für den Auftrag der Kirche stärken und für eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Dienstgemeinschaft eintreten.
Dienstgeber und Mitarbeitervertretung informieren sich gegenseitig über die Angelegenheiten, welche die Dienstgemeinschaft betreffen. Monatlich findet daher ein Arbeitsgespräch von Mitarbeitervertretung und dem Vorstand des Kreis-Caritasverbandes Freyung-Grafenau e.V. statt.
[Quelle: MAVO § 26,1 und § 27,1]