Betreuungsverein
Durch Alter, Erkrankung oder Behinderung fällt es Menschen oft schwer, ihre Angelegenheiten selbst ausreichend und zufriedenstellend zu erledigen. Diesen Menschen bietet der Betreuungsverein des Kreis-Caritasverband Freyung-Grafenau e.V. Unterstützung durch eine gesetzliche Betreuung.
Die Persönlichkeitsrechte und das Recht auf Selbstbestimmung sollen somit erhalten bleiben.
Selbst bestimmen, unabhängig bleiben und seine Rechte wahren - das will jeder, auch wenn er dazu Hilfe benötigt.
Hierzu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Gesetzliche Betreuung
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie oder ein Angehöriger eine gesetzliche Betreuung benötigen bzw. ob Sie bei uns richtig sind?
Der Personenkreis von Menschen, denen eine gesetzliche Betreuung durch das Betreuungsgericht zur Seite gestellt wird, ist weit.
Er umfasst volljährige Menschen
- mit einer psychischen Erkrankung / Behinderung
- mit einer seelischen Erkrankung / Behinderung
- mit einer geistigen Erkrankung / Behinderung
- mit einer körperlichen Erkrankung / Behinderung
- die auf Grund ihres Alter Unterstützung benötigen
Gerne informieren wir Sie auch über unterschiedliche Vorsorgemöglichkeiten. Hierzu vereinbaren Sie einen kostenfreien Termin mit uns bei Ihnen zu Hause oder in unserem Büro. Dieses Beratungsangebot besteht auch für ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte.
Sie benötigen Unterstützung im Umgang mit Geld, bei Arztbesuchen oder bei Behördengängen? Durch das Betreuungsgericht werden die Aufgabenkreise bestimmt. Hierdurch kann Ihnen in einzelnen Lebensbereichen individuell geholfen werden.
Die Aufgabenkreise umfassen u.a.
- Gesundheitsfürsorge
- Vermögenssorge
- Aufenthaltsbestimmung und Wohnungsangelegenheiten
- Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden und Sozialleistungsträgern
- Vertretung in gerichtlichen Verfahren
Unsere Arbeit ist gesetzlich geregelt, erfolgt (meist) auf richterliche Anordnung, wird von Fachkräften geleistet und unterliegt der Schweigepflicht.