Schuldner- und Insolvenzberatung
Sie hilft
> Beim Umgang, mit den Gläubigern, mit Informationen zum Schuldnerschutz, zur Höhe des unpfändbaren Einkommens und zum Pfändungsschutzkonto.
> Darüber hinaus sind die Betroffenen in der Beratung dahingehend zu unterstützen, eine erneute Überschuldung zu vermeiden.
Die Insolvenzberatung
Mit Hilfe der Insolvenzberatungsstelle können überschuldete Menschen das Insolvenzverfahren durchlaufen und nach spätestens drei Jahren wieder schuldenfrei sein. Unsere Aufgabe ist dabei vor allem die Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuches.
Die Insolvenzberatungsstelle führt den außergerichtlichen Einigungsversuch gemäß § 305 Insolvenzordnung durch und beantragt zusammen mit den Schuldnern die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Passau.
Wir sind berechtigt die Erhöhung des unpfändbaren Betrages auf einem Pfändungskonto gemäß § 850k ZPO zu bescheinigen.