Ombudsstelle
Der Kreis-Caritasverband Freyung-Grafenau e.V. hat großes Interesse daran, Schäden sowohl innerhalb als auch außerhalb des Verbandes zu vermeiden.
Innerhalb von sieben Tagen erhält der Hinweisgeber eine Bestätigung des Eingangs der Meldung. Nach spätestens drei Monaten erfolgt eine Rückmeldung an den Hinweisgeber, wie mit der Information umgegangen wurde und welche Folgemaßnahmen ergriffen wurden.
Die Ombudsstelle geht jedem Verstoß gegen das Hinweisgeberschutzgesetz, aber auch anderen Hinweisen und Beschwerden nach.
Die Meldung kann per E-Mail an die interne Ombudsstelle erfolgen. Dem Hinweis wird dort vertraulich und neutral nachgegangen.
Der Schutz des bzw. der Hinweisgeberin vor jeglicher Diskriminierung hat oberste Priorität. Die in diesem Zusammenhang vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den Regelungen der EUDSGVO, des BDSG, des KDG sowie weiteren Datenschutzvorschriften und gesetzlichen Vorgaben.