
FRG | Warum gibt es uns? Welche Ziele verfolgen wir? Was müssen wir tun, um nicht an den Bedürfnissen des Sozialmarktes vorbei zu arbeiten? - Eine Menge gewichtige Fragen, die das Management des regionalen Wohlfahrtsverbandes an seine Verantwortlichen in den einzelnen Einrichtungen herantrug. Jedes Jahr nehmen sich die Fachgebietsleiter der Caritas Dienste, Beratungsstellen und Projekte eine 24stündige Auszeit, um die neuesten Sozialraum-Entwicklungen zu diskutieren - unter Regie des regionalen Caritas Vorstands (Josef Bauer u. Alexandra Aulinger-Lorenz).
BTHG: Alles ganz anders!
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG), ist neben dem "Dritten Pflegestärkungs-gesetz" und dem "Nationalen Aktionsplan 2.0" die prägnanteste Sozial-Reform für die Behindertenhilfe, die innerhalb der nächsten Jahre in Deutschland umgesetzt wird. Auch der Caritasverband Freyung-Grafenau hält eine Vielzahl von Einrichtungen für Menschen mit Handicap zur gesellschaftlichen Teilhabe und Selbstbestimmung vor: Geplant ist zudem - bereits ab 2019 - eine stärkere Fokussierung auf den Bereich des "Betreuten Wohnens". "Genau hier stehen wir vor sehr großen Herausforderungen. ", so der geschäftsführende Vorstand Josef Bauer. "Mit dem geplanten ‚Systemwechsel‘ wird die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst. Hilfen zum Lebensunterhalt werden davon klar getrennt. Es soll künftig nicht mehr zwischen ‚stationärer‘, ‚teilstationärer‘ und ‚ambulanter‘ Leistung unterschieden werden." Das damit verbundene Teilhabe-Planverfahren als neue Zugangs- und Steuerungs-prüfung - für neun Lebensbereiche - fordert eine Umorientierung bei Empfängern, Erbringern und Trägern. Künftig ist damit die Eingliederungshilfe im Bereich des bisherigen stationären Wohnens nicht mehr für die Finanzierung der Wohnkosten, Wohn-Nebenkosten und für den Lebensunterhalt zuständig. Dafür sollen Menschen mit Beeinträchtigungen - wie jeder andere auch - einzeln mit Anbietern Verträge schließen und für jeden Lebensbereich, über den Einsatz der dafür zur Verfügung stehenden Mittel, selbst entscheiden. Im Sinne dieser Gleichbehandlung und Gleichstellung hat sich ein finanziell bedürftige Mensch mit Behinderung künftig an die Sozialhilfe zu wenden und dort die notwendigen Leistungen selbst zu beantragen.
"Dieser Systemwechsel hat wesentliche Auswirkungen bei den Menschen mit Behinderung, deren Angehörigen und Betreuern. Aber auch bei allen sozialen Trägerverbänden", meinte Josef Bauer. "Auch wir werden dieser neuen gesetzlichen Maßgabe Rechnung zollen müssen. Es ist durchaus vorstellbar, dass sich komplett neue Berufsbilder auf dem Sozialmarkt ergeben werden. Mit neuen Angeboten in unserm sozialen Portfolio und mit einem qualifizierten ‚Case Managern‘ etwa!"
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Infos: Tel. 08551/916 30 0.
Foto: (c) Caritas FRG | C. M.Grimsmann:
Fachgebietsleiter-Klausur 2018: 24 Stunden Nachdenken, Diskutieren und Querdenken - Die hauptberufliche Caritas hält sich auch in diesem Jahr inhaltlich fit für die aktuellsten Entwicklungen am Sozialmarkt © Foto: Caritas FRG | c m g: (vorne): Josef Bauer (Geschäftsführender Vorstand Caritas FRG), Alexandra Aulinger-Lorenz (Hauptberuflicher Vorstand Caritas FRG) und Maria Wotschal (Vorstandsreferentin Caritas FRG).