(c) caritas FRG | Claudia M. Grimsmann
FRG | Passau. Auf hoher See und vor Gericht ist bekanntlich alles möglich. Ein gern zitierte Satz, wenn Ansprüche vor Gericht durchgesetzt werden sollen. Mit dem in Kraft tretenden Bundesteilhabe-Gesetz werden sich auch für viele Schutzbefohlene, die das Sozialsystem in Anspruch nehmen müssen, grundlegende Änderungen ergeben.
Vor diesem Hintergrund informierte sich das Caritas Management aus "erster Hand" bei Prof. Dr. jur. Matthias Knecht (Sozial- und Verwaltungsrechter), über die im gesetzlichen Möglichkeiten und Ansprüche. "Die Daseinsvorsorge wurde mit dem geltenden Ansätzen der Privatisierung seit den letzten 25 Jahren immer schlechter", stellte Vorstand Rudolph Kramer (Caritasverband Isar). Mehrheitlich gelänge es zwar, Konfrontationen noch zu vermeiden. Aber wie es in Zukunft weiterginge, wisse man nicht. "Ein außergerichtliche Weg ist nicht immer der zielführendste", so Prof. Dr. Knecht. "Der genaue Blick auf die Rechtslage kann mit einem Verfahren durchaus positiv geklärt werden."
Stichwort: "Subsidarität"
Die Idee dahinter bedeute im Zusammenhang mit dem thematischen Grundriss "… die gegenseitige Hilfe, Fürsorge…" (siehe lumen gentium) und meint die "Hilfe zur Selbsthilfe", die vom Staat unterstützt wird - unterstützt werden muss. Festgelegt wird das im grundgesetzlichen Sozial- und Rechtsstaatsprinzip. Aber auch zahlreiche sozial- und verwaltungsrechtliche Regelungen greifen in den Sozialgesetzbüchern I - XII. diese Vorgaben auf. Im Grundsatz gilt: staatliche Träger müssen zugunsten der privaten / freien Leistungserbringer (z.B. Wohlfahrt) auf die Schaffung eigener Einrichtungen verzichten. Öffentliche Träger sollen keinen eigenen Einrichtungen neu schaffen, soweit andere geeignete vorhanden sind (§ 75 SGB XII). "Dort wo wir "Geld mitbringen müssen", wie etwa bei der ambulanten Beratungsstellen, gibt es niemanden, der sich anträgt - egal ob kommunal oder private Mitbewerber", stellte der geschäftsführender Vorstand Josef Bauer (Caritasverband FRG) fest. "Aber dort, wo der Staat Tagessätze zahlt, da gibt es dann den gesteigerten Wettbewerb." Nach der ausführlichen Besprechung der einzelnen Gesetzesnormen, wurden Beispiele anhand realer Rechtsfälle diskutiert.
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Bild oben (v.li.):
Hauptberuflicher Vorstand Alexandra Aulinger-Lorenz (Caritasverband FRG), Geschäftsführender Vorstand Josef Bauer (Caritasverband FRG), Referent Prof. Dr. Matthias Knecht, die Fachgebietsleitungen Aloisia Rothenwührer (Erziehungsberatung im Caritasverband FRG), Irmgard Tschiggfrei (Christophorus Haus im Caritasverband FRG), Anna Sophie Haidn (Betreuungsverein und Betreutes Wohnen im Caritasverband Caritasverband) Vorstandsreferentin Maria Wotschal (Caritasverband FRG), , Vorstand Norbert Schellmann (Caritasverband Rottal-Inn), Geschäftsführer Rudolf Kramer (Caritasverband Isar-Vils), geschäftsführender Vorstand Hermann Mayer (Caritasverband Regen), und Josef Kreipl (Fachgebietsleitung Sozialberatung |Schuldner- und Insolvenzberatung) Caritasverband FRG).Nicht am Bild Vorstand Ralf Schmieg (Caritasverband Stadt und Landkreis Passau Land).
Teaserbild:
Referent Prof. Dr. Matthias Knecht von der Hochschule Kempten, Fakultät Soziales und Gesundheit.
Bild unten:
Hauptberuflicher Vorstand Alexandra Aulinger-Lorenz (Caritasverband FRG) bedankt sich mit einem kleinen Präsent bei Referent Prof. Dr. Matthias Knecht von der Hochschule Kempten, Fakultät Soziales und Gesundheit.