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Beratung und Betreuung 94078 Freyung

Privatinsolvenz – so geht es voran

Rückwirkend zum letzten Oktober gilt eine neue Ordnung im Insolvenzrecht. Entschuldung innerhalb von 3 Jahren möglich.

Erschienen am:

03.04.2021

Herausgeber:
Kreis-Caritasverband Freyung-Grafenau e.V.
Geschäftsstelle
Passauer Str. 8a
94078 Freyung
08551 916 30-10
08551 916 30-20
08551 916 30-10
08551 916 30-20
08551 916 30-20
info@caritas-freyung.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Sie nehmen sich im Landkreis Freyung-Grafenau um die Fragen von Betroffenen zum Thema der Privatinsolvenz an: Dipl.-Soz.päd. Josef Kreipl und seine Mitarbeiterin Kathrin Steindl.

FRG | Mit Dezember 2020 hat sich die bisherige Laufzeit auf 36 Monate verkürzt. Nicht nur für unternehmerisch tätige Personen, sondern auch für Verbraucher (EU-Richtlinie 2019/1023):
Diese Entscheidung des Deutschen Bundestages gilt rückwirkend für alle bis zum 1. Oktober 2020 beantragten Verfahren. Mit dieser Rückwirkung hatte zuvor niemand gerechnet: "Die Verunsicherung war bei allen Betroffenen und den Beratern extrem groß", beschreibt Josef Kreipl (Dipl.-Soz.päd.) seit 25 Jahren Schuldnerberater beim Caritasverband Freyung-Grafenau e.V. "Die geringe Zahl an Antragstellungen resultierte darin, dass kein Klient mehr einen Insolvenzantrag stellte, solange die Rechtslage nicht geklärt war." Von einer Flut an Anträgen bei den Gerichten ist daher ab diesem Jahr zu rechnen.
Wenn eine außergerichtliche Einigung zwischen der überschuldeten Person und ihren Gläubigern nicht machbar ist, gilt die Antragsfrist von 6 Monaten zur Eröffnung des Verfahrens (§ 305 InsO).
Insolvenz und Corona
Überwiegend sind nicht mangelnde Kompetenzen, sondern Unvorhergesehenes wie Trennung / Scheidung, Arbeitslosigkeit und/oder Krankheit, Grund für die Überschuldung. Das hat die Pandemie wieder einmal mehr verdeutlicht", so der langjährige Fachberater. Mit der neuen Insolvenzordnung sollen Betroffene schneller wieder einen Neustart erhalten und am Wirtschaftsleben teilhaben können.
In den vergangen Monaten hatte sich aufgrund der unsicheren Rechtslage die Beratungssituation enorm verändert. Bis zu 60 Prozent weniger Privatinsolvenzanträge gingen bei den Gerichten ein.

Entscheidende Rolle der Beratungsstellen

Eine wichtige Rolle bei Verbraucherinsolvenzen nehmen die Beratungsstellen ein: Sie begleiten im Vorfeld die Privatinsolvenz, helfen den Ratsuchenden dabei, die Existenz bei Bedarf abzusichern. Die Schuldnerberatung erarbeitet gemeinsam mit den Schuldnern einen Haushaltsplan und verhandelt mit den Gläubigern. Scheitern die Einigungsversuche, stellt die Beratungsstelle die notwendigen Bescheinigungen aus. "Um in Zukunft den zu erwartenden Beratungs- und Betreuungszuwachs besser begegnen zu können", informierte Josef Bauer (Geschäftsführender Vorstand bei der Caritas FRG), "schließen wir uns in einer Kooperation mit den Caritasverbänden in Regen, Rottal-Inn und Deggendorf ab 2022 zusammen."

Das ist neu - das gilt weiterhin

Zum 1. Dezember 2021 wird es dann auch ein verbessertes P-Konto (Pfändungsschutz) geben. Im neuen Insolvenzverfahren müssen Schenkungen und Erbschaften ab sofort zur Hälfte und Lottogewinne, die während der Gesamtverfahrensdauer erlangt werden, nun komplett herausgegeben werden. Verworfen wurde glücklicherweise das stark kritisierte Vorhaben, Neuverbindlichkeiten, die während der Verfahrensdauer begründet werden, mit der Versagung der Restschuldbefreiung von Amts wegen zu sanktionieren. Die Löschung von Einträgen über Insolvenzen können bei Schufa & Co. erst nach drei Jahren veranlasst werden. In Zukunft können Schuldner anstatt nach zehn erst nach elf Jahren einen neuen Insolvenzantrag stellen. Sollte ein zweites Insolvenzverfahren in Anspruch genommen werden, beträgt die Laufzeit dann fünf Jahre. Die Bescheinigungsfrist wird bis zum 30. Juni 2021 von sechs auf zwölf Monate verlängert, so dass keine erneuten Einigungsversuche unternommen werden müssen.

Weitere Infos: Josef Kreipl, 08552 40 888 11 (Mo.-Do. 9:00 - 13 Uhr)

Aktuelle regionale Zahlen:

  • Die Insolvenzberatung wurde auch 2020 im Auftrag des Landratsamtes FRG von der Caritas Sozial- und Schuldnerberatungsstelle durchgeführt.
  • Einunddreißig Fälle konnten in 2020 durchgeführt werden.
  • Im letzten Jahr haben den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Passau zehn Schuldner gestellt.
  • Die durchschnittliche Verschuldung lag bei den elf Fällen bei knapp 22.500 Euro.
    Insgesamt wurden 16 Bescheinigungen für die Erhöhung des unpfändbaren Betrages auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ausgestellt.


Bildunterschrift: Sie nehmen sich im Landkreis Freyung-Grafenau um die Fragen von Betroffenen zum Thema der Privatinsolvenz an: Dipl.-Soz.päd. Josef Kreipl und seine Mitarbeiterin Kathrin Steindl. (Die FFP2-Masken wurden nur kurz zum Pressefoto abgenommen).

Autor/in:

  • M.A. Claudia Maria Grimsmann
Facebook caritas-frg.de Instagram caritas-frg.de
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